Feuchttücher verursachen verstärkt Probleme » weiterlesen …
Auch das folgende Foto zeigt eine Verstopfung durch Feuchttücher, hier zu sehen in einer Kleinkläranlage im Verbandsgebiet. Eine reguläre Abfuhr durch unser Vertragsunternehmen ist hier nicht mehr möglich. Die Sonderabfuhr in diesem Fall wird für den Grundstückseigentümer erheblich teurer werden.
Ebenso wie Feuchttücher haben auch Speisereste nichts in der Toilette zu suchen –
Selbstverständlich ist, dass in die Kanalisation keine feuergefährlichen und explosionsfähigen Flüssigkeiten wie Treibstoffe eingeleitet werden dürfen. Solche Einleitungen können beispielsweise im Zusammenhang von Verkehrsunfällen und Leckagen an Öltanks auftreten –
Die Qualität des eingeleiteten Rohabwassers aus den Haushaltungen hat sich seit 1990 in einigen Punkten geändert: Moderne Waschmittel sind heute phosphatfrei, so dass es an dieser Stelle nicht mehr zu den DDR-
Ein Liter Öl macht eine Million Liter Wasser ungenießbar. Deshalb müssen Motoröle und auch alte Speiseöle und –
Wer unerlaubte Stoffe in die Kanalisation einleitet, ist mit dem Druck auf die Spülung zwar seine „Probleme“ los, belastet jedoch das Kanalnetz und gefährdet neben der Kläranlage auch unsere Gewässer. Gefährliche Inhaltsstoffe lösen sich bei der Abwasserbehandlung nicht in Luft auf –
Bitte bedenken Sie:
Zusätzliche Aufwendungen für Reinigungs- und Wartungsarbeiten schlagen sich auch in den Abwassergebühren nieder. Diese Mehrkosten müssen am Ende alle Gebührenzahler tragen.