Abwasser

 

Und bitte denkt daran:

„Die Kanalisation ist kein Müllschlucker!“

Zigarettenkippen, Wattestäbchen, Windeln, Binden, Kondome und Katzenstreu gehören nicht in die Toilette, sondern in den Mülleimer. Solche Abfälle behindern den Abfluss im Kanal und führen zu Verstopfungen.


Dieses Youtube-Video veranschaulicht sehr gut, was bei einer Verstopfung passiert: » Wenn nichts mehr geht …


Das nachfolgende Foto zeigt durch Feuchttücher verstopfte Abwasserpumpen im Regenüberlaufbauwerk Auenweg in Triptis.

Feuchttücher verursachen verstärkt Probleme » weiterlesen …

Auch das folgende Foto zeigt eine Verstopfung durch Feuchttücher, hier zu sehen in einer Kleinkläranlage im Verbandsgebiet. Eine reguläre Abfuhr durch unser Vertragsunternehmen ist hier nicht mehr möglich. Die Sonderabfuhr in diesem Fall wird für den Grundstückseigentümer erheblich teurer werden.

Ebenso wie Feuchttücher haben auch Speisereste nichts in der Toilette zu suchen – sie erhöhen den Nährstoffgehalt und damit den Reinigungsaufwand auf der Kläranlage ganz erheblich. Außerdem werden Ratten angelockt. Das gilt natürlich ganz besonders für Rückstände aus Hausschlachtungen, die in unserer Gegend noch regelmäßig stattfinden.

Selbstverständlich ist, dass in die Kanalisation keine feuergefährlichen und explosionsfähigen Flüssigkeiten wie Treibstoffe eingeleitet werden dürfen. Solche Einleitungen können beispielsweise im Zusammenhang von Verkehrsunfällen und Leckagen an Öltanks auftreten – in diesen Fällen ist unser Verband umgehend zu informieren, damit unsererseits sofort notwendige Schutzvorkehrungen getroffen werden können.

Die Qualität des eingeleiteten Rohabwassers aus den Haushaltungen hat sich seit 1990 in einigen Punkten geändert: Moderne Waschmittel sind heute phosphatfrei, so dass es an dieser Stelle nicht mehr zu den DDR-typischen Aufkonzentrationen kommt. Verschlechtert hat sich die Situation beispielhaft auf zwei anderen Feldern: So spielt die Einleitung von Medikamentenresten heute eine wesentlich größere (und gefährlichere) Rolle, ein gänzlich neues Problem stellt die Einleitung von Abwässern aus der Fassadenreinigung dar.

Ein Liter Öl macht eine Million Liter Wasser ungenießbar. Deshalb müssen Motoröle und auch alte Speiseöle und –fette bei den einschlägigen Sammelstellen abgegeben werden. Mineralölverkaufsstellen sind laut Altölverordung zur kostenfreien Entgegennahme von Altöl verpflichtet. Farbreste, Lösungsmittel u.ä. können ebenfalls kostenfrei zum Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck oder zum Schadstoffmobil des ZASO gebracht werden.

Wer unerlaubte Stoffe in die Kanalisation einleitet, ist mit dem Druck auf die Spülung zwar seine „Probleme“ los, belastet jedoch das Kanalnetz und gefährdet neben der Kläranlage auch unsere Gewässer. Gefährliche Inhaltsstoffe lösen sich bei der Abwasserbehandlung nicht in Luft auf – neben der Gefährdung der Ablaufwerte kann es zu einer Anreicherung im Klärschlamm kommen, der dann ebenfalls nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen standhält.

Bitte bedenken Sie:
Zusätzliche Aufwendungen für Reinigungs- und Wartungsarbeiten schlagen sich auch in den Abwassergebühren nieder. Diese Mehrkosten müssen am Ende alle Gebührenzahler tragen.