Fortschreibung 2020
Das ABK ist gemäß § 48 Absatz 3 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28.05.2019 alle sechs Jahre, gerechnet ab dem 30. Juni 2014, fortzuschreiben und öffentlich bekanntzugeben.
Die unter Beachtung der Informationsbriefe Abwasser Nr. 4.1/2019 vom 29.07.2019 und Nr. 4.2/2019 vom 30.08.2019 sowie des Erlasses „Wasserwirtschaftliche Gründe“ zu § 47 Abs. 3 Sätze 2 und 3 ThürWG vom 25.10.2019 des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz erarbeitete Fortschreibung wurde am 16.06.2021 durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orla beschlossen.
Im Zuge der Bearbeitung erfolgten gemäß § 48 Absatz 1 ThürWG Abstimmungen mit der Unteren Wasserbehörde im Landratsamt Saale-Orla-Kreis, dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz und Vertretern des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz.
Ausgangspunkt für die Fortschreibung des ABK aus dem Jahr 2013 sind folgende Schwerpunkte:
- Anschluss der Siedlungsgebiete größer 200 Einwohner (im Jahr 2035) an Abwasseranlagen des Verbandes entsprechend ThürWG
- Erfüllung der Gewässergüteanforderung im anstehenden dritten Bewirtschaftungszeitraum der Maßnahmenplanung des Freistaates Thüringen zur EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
- Weiterführung begonnener Maßnahmen
- Beachtung der wirtschaftlichen Situation und der zur Verfügung stehenden Investitionsmittel im Hinblick auf eine vertretbare Gebührenentwicklung
- Einbeziehung Investmittel für sonstige Maßnahmen (Netz und Anlagen)
Im Zuge der Bearbeitung galt es die Grundfrage zu klären, in welchem Zeitrahmen der Zweckverband die Abwasserbeseitigung im Verbandsgebiet entsprechend den gesetzlichen Forderungen errichten kann. Grundlage hierfür war die Abschätzung der erforderlichen Investsumme pro Jahr, um damit das Ergebnis der Erhöhung des Anschlussgrades in Bezug auf eine vertretbare zukünftige Gebührenentwicklung darstellen zu können.
Zur Erfüllung der Gewässergüteanforderungen im anstehenden dritten Bewirtschaftungszeitraum der Maßnahmenplanung des Freistaates Thüringen zur EU-Wasserrahmenrichtlinie von 2022 bis 2027 waren die kurzfristig zu realisierenden Maßnahmen zur Reduzierung des Schadstoffeintrages in die betreffenden Oberflächenwasserkörper darzustellen. Die Maßnahmen im Zeitraum von 2028 bis 2030 wurden als mittelfristig zu realisierend betrachtet. Der Zeitraum ab 2031 bis zum Jahr 2035 umfasst den langfristigen Betrachtungszeitraum bis zum Endausbau.
Entsprechend den Vorgaben im ThürWG wurden die Siedlungsgebiete mit mehr als 200 Einwohnern im Jahr 2035 bestimmt (Grundlage Vorgabe TMUEN), Aktualisierung im Januar 2021.
Nach den vorgegebenen Einwohnergrößen des Thüringer Landesamtes für Statistik ergaben sich für die 80 Siedlungsgebiete des Zweckverbandes folgende, in das ABK aufzunehmende Gebiete mit mehr als 200 Einwohnern (EW):
- Gössitz
- Knau
- Kleindembach
- Langenorla
- Langendembach
- Mittelpöllnitz
- Moderwitz
- Peuschen
Hinzu kommen die Gebiete mit wasserwirtschaftlichen Gründen zur Erreichung der Gewässergüte entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie in den einzelnen Oberflächenwasserkörpern (OWK):
- OWK Obere Orla: Arnshaugk (< 200 EW), Burgwitz (< 200 EW), Kolba (< 200 EW), Moderwitz (> 200 EW), Peuschen (> 200 EW) sowie Fertigstellungen in Wernburg, Kospoda, Leubsdorf und Weira sowie Reste in Triptis, Neustadt, Ranis und Pößneck
- OWK Auma: Mittelpöllnitz (> 200 EW)
- OWK Roda: Lichtenau (< 200 EW)
- OWK Plothenbach-Dreba: Knau (> 200 EW)
- OWK Talsperre Hohenwarte: Gössitz (> 200 EW), Wilhelmsdorf (< 200 EW)
Daraus ergeben sich in Änderung zum letzten ABK 2013 folgende neu aufzunehmende Gebiete:
Arnshaugk, Gössitz, Kolba, Lichtenau, Ludwigshof, Mittelpöllnitz, Moderwitz und Wilhelmsdorf. Dazu kommen die Fertigstellungen bzw. „Reste“ in Kospoda/Im Winkel, Leubsdorf, Neustadt/Molbitz/Triptiser Straße, Pößneck/Am Mühl/Mühlberg/Mühlbachstraße, Ranis/Fischbachweg, Triptis/Hofstätten/Oberpöllnitz (Enge Gasse) und Weira.
Mit den geplanten Maßnahmen sollen weitere 3.728 EW (Grundlage 2035) an zentrale Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossen werden.
Das ABK weist damit auch die Gebiete aus, die aus heutiger Sicht dauerhaft dezentral entwässern werden. Der Anteil im Gebiet des Zweckverbandes liegt bei ca. 13 % der Einwohner in 49 Siedlungsgebieten sowie den einzelnen außerhalb geschlossener Bebauung liegenden Wohnpunkten (Seebach, Mühlengrund, Pommerleede usw.). Dies betrifft dann ca. 3.965 Einwohner (Stand 2035). Hier sind Kleinkläranlagen nach Stand der Technik auf den Grundstücken zu errichten, für die entsprechend der gültigen Fördermittelrichtlinie entsprechende Zuwendungen gewährt werden können.
» Förderung von Kleinkläranlagen (KKA) im Freistaat Thüringen – Thüringer Aufbaubank
Tabellarische Übersicht ABK:
1. Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Anschluss von Siedlungsgebieten größer 200 Einwohner (> 200 EW)
Oberflächenwasserkörper | Siedlungsgebiet | Grundlage | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | 2031 | 2032 | 2033 | 2034 | 2035 |
1. Obere Orla | ||||||||||||||||
Wernburg | 4. BA | > 200 EW | x | |||||||||||||
Kospoda | Im Winkel | WRRL | x | |||||||||||||
Kospoda | Burgwitz | WRRL | x | |||||||||||||
Peuschen | gesamte Ortslage | WRRL/ > 200 EW |
x | x | x | |||||||||||
Neustadt/Orla | Arnshaugk | WRRL | x | |||||||||||||
Neustadt/Orla | Moderwitz | WRRL/ > 200 EW |
x | x | ||||||||||||
Oppurg | Kolba | WRRL | x | x | ||||||||||||
Weira | Rest Ortslage | WRRL | x | x | ||||||||||||
Pößneck | Am Mühl/Am Mühlberg | WRRL | x | |||||||||||||
Triptis | Hofstätten | WRRL | x | |||||||||||||
Lemnitz | Leubsdorf (Rest) | WRRL | x | |||||||||||||
Neustadt/Orla | Molbitz, Triptiser Str. | WRRL | x | |||||||||||||
Ranis, Pößnecker Str./Ludwigshof | Außerbetriebn. KA Freudental | WRRL | x | |||||||||||||
Ranis, Fischbachweg | Ranis, Fischbachweg | WRRL | x | |||||||||||||
Ranis | Friedrich-Engels-Platz/Platz der Einheit/Pfaffensteig | WRRL | x | |||||||||||||
Pößneck | Mühlbachstr. | WRRL | x | |||||||||||||
Triptis | Oberpöllnitz | Erneuerung Netz | x | |||||||||||||
2. Untere Orla | ||||||||||||||||
Langenorla | Kleindembach | > 200 EW | x | |||||||||||||
Langenorla | Langenorla | > 200 EW | x | x | x | |||||||||||
Langenorla | Langendembach | > 200 EW | x | x | x | x | ||||||||||
Pößneck | Ertüchtigung Belüftung | Ausbau KA | x | |||||||||||||
Pößneck | KA PN, Nachrüstung NKB | Ausbau KA | x | x | ||||||||||||
3. Auma | ||||||||||||||||
Mittelpöllnitz | Mittelpöllnitz | > 200 EW | x | x | ||||||||||||
4. Roda | ||||||||||||||||
Neustadt/Orla | Lichtenau | WRRL | x | x | ||||||||||||
5. Dreba- Plothenbach | ||||||||||||||||
Neustadt/Orla | Knau | WRRL/ > 200 EW |
x | x | x | x | ||||||||||
6. Talsperre Hohenwarte | ||||||||||||||||
Gössitz | gesamte Ortslage | WRRL/ > 200 EW |
x | x | ||||||||||||
Wilhelmsdorf | gesamte Ortslage | WRRL | x | x |
2. Aufstellung der Siedlungsgebiete ohne Anschluss an zentrale Kläranlage (dauerhaft dezentral > Förderung möglich)
Siedlungsgebiet |
Alsmannsdorf |
Bahren |
Brandenstein |
Breitenhain |
Bucha |
Burkersdorf |
Daumitsch |
Döblitz |
Dreba |
Geheege |
Geroda |
Gertewitz |
Grobengereuth |
Hasla |
Heroldshof |
Kalte Schenke |
Keila |
Kleina |
Kopitzsch |
Köthnitz |
Krobitz |
Laskau |
Lausnitz |
Linda |
Meilitz |
Miesitz |
Moxa |
Oberoppurg |
Ottmannsdorf |
Porstendorf |
Posen |
Quaschwitz |
Rosendorf |
Schmieritz |
Schmorda |
Schönborn |
Schweinitz |
Seisla |
Solkwitz |
Stanau |
Steinbrücken |
Strößwitz |
Tömmelsdorf |
Traun |
Weltwitz |
Wittchenstein |
Wöhlsdorf |
Wüstenwetzdorf |
Zwackau |
zusätzlich die außerhalb geschlossener Bebauung liegenden Wohnpunkte wie z. B. Wernburg – Seebach, Neustadt – Pommeleede, Dreizsch – Rothspitze usw. |
Das ABK ist entsprechend ThürWG wiederum nach 6 Jahren fortzuschreiben. Dabei sind Anpassungen an veränderte Bedingungen, insbesondere an die demographische Entwicklung und dadurch auch an die wirtschaftliche Situation vorzunehmen sowie ggf. neue Forderungen auf Grund gesetzlicher Bestimmungen o. ä. einzuarbeiten.
Sollten Sie zusätzliche Informationen zum ABK wünschen, so setzen sie sich bitte mit unserem Kundenservice in Verbindung, um ggf. einen Gesprächstermin zu vereinbaren. » Kontakt
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