Gartenbewässerung


Kann man bei der Gartenbewässerung sparen?

Ja, aber behalten Sie Kosten und Nutzen im Blick!

Ihr Wohnhaus ist an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen und Sie möchten bei der Bewässerung Ihrer Gartenflächen Gebühren sparen?
Das ist prinzipiell möglich, jedoch sollten vorab die verschiedenen Möglichkeiten sowie Kosten und Nutzen betrachtet werden.
Denn erst einmal muss investiert werden und es dauert mitunter lange, bis sich die Kosten amortisiert haben und ein Spareffekt eintritt.

Die Gartenbewässerung kann aus dem öffentlichen Netz oder aus einem Brunnen erfolgen. Bei der Entnahme aus dem öffentlichen Netz können mit dem Einbau eines Abzugszählers die Schmutzwassergebühren entfallen. Doch nicht in jedem Fall bringen ein Brunnen oder ein Abzugszähler eine wirkliche Ersparnis bzw. kann diese auch erst nach langer Zeit eintreten. Sie sollten sich daher vorab genau informieren.


Der Einbau eines Abzugszählers muss beim Zweckverband beantragt und durch diesen genehmigt werden. Nach Prüfung und Genehmigung des Abzugszählers kann ein eingetragenes Installationsunternehmen mit der Errichtung einer geeigneten Entnahmestelle beauftragt werden. Nach Fertigstellung baut der Zweckverband einen geeichten Wasserzähler ein, der alle sechs Jahre gewechselt wird. Für den Zähler wird lt. gültiger Verwaltungskostensatzung eine jährliche Grundgebühr erhoben. Dafür entfällt die Schmutzwassergebühr, siehe nachstehende Tabelle:

Gebührenvergleich mit und ohne Abzugszähler
In der Tabelle wird ein Wohngrundstück mit Anschluss an eine zentrale Kläranlage betrachtet. Für die Gartenbewässerung haben wir einen Verbrauch von 12 m³ im Jahr angesetzt.

Gartenbewässerung aus dem öffentlichen Netz im Jahr

ohne Abzugszähler

mit Abzugszähler

12 m³ Trinkwasser x 2,97 €/m³

35,64 €

35,64 €

12 m³ Schmutzwasser x 2,70 €/m³

32,40 €

Zählergrundgebühr/Jahr

32,00 €

Jährliche Gebühren:

68,04 €

67,64 €

Zunächst einmal sollten Sie also die Größe Ihrer Gartenfläche prüfen und überlegen, welche Menge Sie zur Bewässerung in etwa benötigen. Dazu kann man z. B. vor und nach dem Gießen den Wasserzähler ablesen und so eine Hochrechnung erstellen. Bedenken sollten Sie auch, dass bei regenreicheren Jahren weniger Wasser aus dem öffentlichen Netz entnommen wird und es hier auch auf die Gartennutzung ankommt. Eine Rasenfläche wird sicherlich weniger bewässert als ein Gemüsebeet. Ebenso kann das Gießverhalten sehr unterschiedlich sein. Auch die Errichtung der Entnahmestelle durch ein Installationsunternehmen verursacht zunächst Kosten.


Errichtung eines Brunnens

Die Errichtung eines Brunnens muss durch das Landratsamt des Saale-Orla-Kreises genehmigt werden. Der Zweckverband wird in diesem Verfahren beteiligt. Informationen hierzu finden Sie im Internet unter: www.saale-orla-kreis.de/grundwasser.html

Die Ausgaben zur Errichtung eines Brunnens bei einer Bohrtiefe von zehn Metern liegen bei ca. 3.000,00 Euro. Faktoren für den Preis sind u. a. die Bodenbeschaffenheit und die Bohrtiefe. Hinzu können weitere laufende Kosten kommen, z. B. bei Betreibung einer Pumpe. Stellen Sie die jährlichen Gebühren für die Entnahme aus dem öffentlichen Netz den Kosten für einen Brunnen gegenüber, können Sie leicht errechnen, ob sich die Investition lohnt bzw. welche Variante für Sie in Frage kommt.

Noch ein wichtiger Hinweis! Soll Brunnenwasser auch für andere Zwecke als zur reinen Gartenbewässerung genutzt werden, sind weitere Bestimmungen zu beachten. In jedem Fall muss beim Zweckverband vorab ein Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang gestellt werden. » mehr lesen …


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