Errichtung einer Brauchwasseranlage

Kundeninformation zur Errichtung und Inbetriebnahme einer Brauchwasseranlage (Brunnen/Regenwassernutzungsanlage)

Folgende Grundsätze sind bei der Errichtung und dem Betrieb einer Brauchwasseranlage zu beachten und durch das zuständige Installateurunternehmen zu prüfen:

  • Die Errichtung einer Brauchwasseranlage ist nur von Installateurunternehmen durchzuführen, die im Installateurverzeichnis des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orla eingetragen sind.
    » Zum Installateurverzeichnis und Antrag auf Gasteintragung …
  • Vor der Errichtung oder Inbetriebnahme einer Brauchwasseranlage hat der Grundstückseigentümer lt. gültiger Wasserbenutzungssatzung im Zweckverband Wasser und Abwasser Orla schriftlich einen Antrag zu stellen Das gilt auch, wenn nach Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung die Brauchwasseranlage weiter betrieben werden soll. Der Zweckverband entscheidet in Form eines Bescheides, der lt. gültiger Verwaltungskostensatzung des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orla kostenpflichtig ist, über den Antrag auf Ganz- oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang auf der Grundlage der gültigen Wasserbenutzungssatzung.
  • Ein Antrag ist auch dann zu stellen, wenn gesammeltes Niederschlagswasser nur zum Zwecke der Gartenbewässerung verwendet werden soll. Die Genehmigung hierfür wird kostenfrei erteilt.
  • Die Wassermengen, mit denen Abwasser produziert wird, sind mittels Einbau einer den eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden Wasserzählereinrichtung zu erfassen. Der Wasserzähler wird durch den Zweckverband Wasser und Abwasser Orla eingebaut, verplombt und bleibt Eigentum desselben. Der Einbau und alle weiteren Leistungen des Zweckverbandes werden dem Grundstückseigentümer nach den tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Für diesen sogenannten „Abwasserabzugszähler“ erhebt der Zweckverband lt. gültiger Verwaltungskostensatzung auch eine jährliche Grundgebühr, siehe » Übersicht zu aktuellen Gebühren und Kosten …
  • Zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung sind gesetzliche Regelungen zu beachten. Die DIN 1988 – Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen – verbietet eine direkte Verbindung der Leitungssysteme für Trinkwasser und Brauchwasser. Auch der Einbau von Rückschlagventilen ist als Trennung nicht ausreichend und verboten! Selbst der Einbau von Rohrtrennern und Rohrunterbrechern ist nicht erlaubt. Es ist nicht auszuschließen, dass Keime entgegen der Fließrichtung durch diese Armaturen in das Trinkwasser gelangen könnten. Das Installateurunternehmen hat durch geeignete Maßnahmen Rückwirkungen durch die Brauchwasseranlage in das öffentliche Versorgungsnetz auszuschließen.
    – Für den Schutz des Trinkwassers ist der so genannte „freie Auslauf“ vorzusehen.
    – Die Leitungen der unterschiedlichen Versorgungssysteme sind getrennt zu verlegen und dürfen körperlich keine Verbindung haben.
    – Die Brauchwasserleitung ist mit Klebeband bei Putzleitungen bzw. mit Trassenband bei Unterputzleitungen entlang der gesamten Leitung mit dem Hinweis „kein Trinkwasser“ zu kennzeichnen. Im Hausanschlussraum ist ein Hinweisschild anzubringen, ebenso sind alle Zapfstellen und Anschlüsse für Brauchwasser mit dem Hinweis „kein Trinkwasser“ zu kennzeichnen.
  • Die Inbetriebsetzung der Brauchwasseranlage ist im Zweckverband Wasser und Abwasser Orla vorab schriftlich anzuzeigen.

Informieren Sie sich in jedem Falle vor Antragstellung über die anfallenden Kosten für Errichtung und Betreibung sowie Höhe der tatsächlichen Kostenersparnis. Gern beantworten wir Ihre diesbezüglichen Fragen, siehe Kontakt.

» Zum Antrag geht es hier …