Kleinkläranlagen

Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Behandlung von häuslichem Abwasser. Sie sind für einen täglichen Abwasseranfall von nicht mehr als 8 m³ und nicht mehr als 50 Einwohnerwerten bemessen. Aktueller Stand der Technik sind vollbiologische Kleinkläranlagen (siehe Foto rechts).

Im Verbandsgebiet werden bereits 883 Grundstücke über vollbiologische Grundstückskläranlagen entsorgt. 2460 Anlagen entsprechen noch nicht dem Stand der Technik und sind daher innerhalb angemessener Fristen an diesen anzupassen, entweder über eine entsprechende Nachrüstung oder den Bau einer vollbiologischen Grundstückskläranlage. Dies betrifft aber nur die Grundstücke in den unten genannten Orten, die lt. gültigem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden.

Im Jahr 2011 begann der Zweckverband, alle Grundstückskläranlagen im Verbandsgebiet zu kontrollieren und Grundstückseigentümer zur Reparatur oder auch zur Neuerrichtung aufzufordern.

» Bilder von Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet

Für den Ersatzneubau oder Nachrüstung von Kleinkläranlagen auf den Stand der Technik wurde durch das Land Thüringen ein Förderprogramm aufgelegt, welches bereits mehrmals verlängert wurde.

Da die aktuelle Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen am 31.12.2023 ausläuft, eine weitere Verlängerung ungewiss ist und nur eine bestimmte Anzahl von Förderanträgen im Jahr eingereicht werden kann, empfehlen wir Ihnen, nicht auf die Aufforderung des Zweckverbandes zum Neubau zu warten, sondern hier selbst tätig zu werden. Förderfähig sind Siedlungsgebiete, in denen lt. gültigem Abwasserbeseitigungs­konzept des Zweckverbandes keine zentrale Kläranlage geplant ist.

In nachfolgend genannten Orten müssen zukünftig durch die Grundstückseigentümer vollbiologische Kleinkläranlagen nach Stand der Technik errichtet werden:

Alsmannsdorf – Bahren – Brandenstein – Breitenhain – Bucha – Burkersdorf – Daumitsch – Döblitz – Dreba – Geheege – Geroda – Gertewitz – Grobengereuth – Hasla – Heroldshof – Kalte Schenke – Keila – Kleina – Kopitzsch – Köthnitz – Krobitz – Laskau – Lausnitz – Linda – Meilitz – Miesitz – Moxa – Oberoppurg – Ottmannsdorf – Porstendorf – Posen – Quaschwitz – Rosendorf – Schmieritz – Schmorda – Schönborn – Schweinitz – Seisla – Solkwitz – Stanau – Steinbrücken – Strößwitz – Tömmelsdorf – Traun – Weltwitz – Wittchenstein – Wöhlsdorf – Wüstenwetzdorf – Zwackau und zusätzlich außerhalb geschlossener Bebauung liegende Wohnpunkte wie z. B. Wernburg-Seebach – Neustadt-Pommerleede – Dreitzsch-Rothspitze u.a.

Der aktuelle Förderbetrag für den Ersatzneubau für vier Einwohner liegt bei 2.500,00 Euro + 250,00 Euro je weiterem Einwohner, für die Nachrüstung bei 1.250,00 Euro für vier Einwohner + 125,00 Euro je weiterem Einwohner.

Der vollständig ausgefüllte Förderantrag ist beim Zweckverband Wasser und Abwasser Orla einzureichen. Bei Fragen zur Förderung bzw. Beratung zu Ersatzneubau und Nachrüstung oder auch zwecks Hilfestellung beim Förderantrag rufen Sie uns an oder vereinbaren einen Termin.

Hier geht es direkt zum Antrag sowie weiteren Informationen zur Förderung von Kleinkläranlagen (KKA) im Freistaat Thüringen:
https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Foerderung-von-Kleinklaeranlagen-KKA-im-Freistaat-Thueringen


Wartung von vollbiologischen Kleinkläranlagen:
Der Zweckverband ist ein durch den DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen zertifiziertes Unternehmen, das die notwendigen Wartungen der vollbiologischen Kleinkläranlagen durchführen darf. Für weitere Informationen bzw. für den Abschluss eines Wartungsvertrages kontaktieren Sie bitte unseren » Kundenservice


Weitere Informationen zu Kleinkläranlagen

» Steuerermäßigung bei Sanierung und Betrieb privater Grundstückskläranlagen (PDF)
(Informationsbrief des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt)

» https://www.klaeranlagen-vergleich.de/
(Informationsplattform (Ratgeber) für Betreiber von Kleinkläranlagen)