Trinkwasserhausanschluss und Hausinstallation

Aufbau eines Grundstücksanschlusses (öffentlicher und nicht öffentlicher Bereich):

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Was ist bei der Vorbereitung eines Trinkwasserhausanschlusses zu beachten?
Bauseitig sollte eine geeignete Übergabestelle für das Trinkwasser – möglichst ein Hausanschlussraum für alle Anschlüsse nach DIN 8012 – zur Verfügung gestellt werden. Diese Übergabestelle muss frostfrei, trocken, begehbar und für unsere Mitarbeiter zugänglich sein. Sie sollte möglichst nahe der straßenwärtig gelegenen Hauswand liegen, damit die Hausanschlussleitung für den Kunden kostengünstig erstellt werden kann.

Wer beantragt einen Trinkwasserhausanschluss?
Der Trinkwasserhausanschluss wird vom Bauherrn bzw. dem Grundstückseigentümer beantragt. Die dafür vorgesehenen » Auftragsformulare finden Sie hier …
Dem Antrag sind in der Regel ein amtlicher Lageplan sowie ein Keller- und Untergeschossgrundriss mit den gewünschten Leitungsführungen beizufügen.
Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses auch von örtlichen Gegebenheit abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten ist daher zu rechnen. Ersparen Sie sich und uns bitte unnötigen Terminärger und stellen den Antrag so rechtzeitig wie möglich.

Wer legt die Leitungsführung fest?
Den Verlauf der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen der Versorgungsleitung und Ihrer Trinkwasserhausinstallation legen die Fachleute des ZV W/A Orla fest, die Ihre Wünsche so weit wie möglich berücksichtigen werden.

Was gehört alles zur Trinkwasserhausinstallation?
Die Trinkwasserhausinstallation – auch Kundenanlage genannt – umfasst alle nach der Übergabestelle im Anschlussobjekt verlegten Leitungen sowie die eingebauten Geräte bis zur letzten Entnahmestelle. Dabei wird als Übergabestelle die Hauptabsperrvorrichtung, also die erste Absperrvorrichtung auf dem Grundstück bezeichnet. Ausgenommen hiervon ist nur der Wasserzähler, der Eigentum des ZV W/A Orla ist.

Kann die Trinkwasserhausinstallation in Eigeninitiative erstellt werden?
Nein! Zur Herstellung der Trinkwasserhausinstallation ist von Ihnen ein Installationsunternehmen zu beauftragen, dass im Installateurverzeichnis des ZV W/A Orla eingetragen ist. Nur so ist gewährleistet, dass die Trinkwasserhausinstallation unter Beachtung der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN 1988) hergestellt wird.

» Zum aktuellen Installateurverzeichnis geht es hier …

Was ist bei Betreibung einer Brauchwasseranlage (Brunnen/Regenwassernutzungsanlage zu beachten?
» Antragstellung vor Errichtung und Betreibung
» Anzeigepflicht für Haushalt und Gewerbe

Wann steht Trinkwasser im ganzen Haus zur Verfügung?
Der Vertragsinstallateur ist dem ZV W/A Orla gegenüber verpflichtet, die Fertigstellung der Trinkwasserhausinstallation schriftlich anzuzeigen. Nach Eingang dieser Meldung und Montage des Wasserzählers kann Trinkwasser im Haus entnommen werden.

Wie steht es mit dem „ Kleingedruckten“?
Die Wasserversorgung regelt sich in unserem Zweckverband nach den Bestimmungen der Satzungen, die im Amts- und Mitteilungsblatt des Landkreises veröffentlicht wurden. Die Ihren Versorgungsverhältnissen zugrunde liegenden Satzungen liegen auch im ZV W/A Orla aus. Außerdem können diese auf der Homepage des Verbandes eingesehen werden.


Blei und Trinkwasser

Wie kommt Blei ins Trinkwasser?
Trinkwasser an den Übergabestellen enthält Blei nur in geringen Konzentrationen, weit unterhalb des Grenzwertes. In das Trinkwasser kommt Blei vor allem durch Hausinstallationen und noch vorhandene Anschlussleitungen aus Blei, ferner durch bleihaltige Löte (Lötmaterial) und durch verzinkten Eisenwerkstoff mit nicht normgerechter Verzinkung. In Bleileitungen überschreitet die Bleikonzentration den Grenzwert der Trinkwasserverordnung und zwar bei den meisten Wässern nach sehr kurzer Verweilzeit (Stagnation von weniger als einer Stunde).

Woran erkennt man Bleileitungen?
Bleileitungen sind weich, grau gefärbt und meist wulstig verlötet und häufig in geschwungenen Linien verlegt. Die Hausinstallation kann auch nur teilweise in Bleirohr ausgeführt sein. Bei Häusern, die vor 1935 errichtet wurden, muss mit Hausinstallation aus Blei gerechnet werden. Dies wurde teilweise noch bis 1973 ausgeführt. Auch Hausanschlussleitungen sind örtlich noch in vielen Fällen aus Blei.

Wie gefährlich ist Blei im Trinkwasser für die Gesundheit?
Akute Bleivergiftungen sind bei sauren Wässern, insbesondere nach einer Verweilzeit (Stagnation) des Wassers in Rohren aus Blei nicht auszuschließen. Ein Gesundheitsrisiko durch chronische Belastung besteht regelmäßig in Häusern mit Bleiinstallationen durch die ständige Aufnahme kleiner Bleimengen.

Ist der Werkstoff Blei für Trinkwasserleitungen zulässig?
Die Verwendung von Blei ist für Neuinstallationen und für Änderungen in der Hausinstallation nicht zulässig. Dies gilt auch für bleihaltige Lote. Bestehende Bleileitungen sollten baldmöglichst durch Leitungen aus geeigneten Werkstoffen ersetzt werden.

Wie kann ein Gesundheitsrisiko verringert werden?
Die sicherste und beste Lösung ist das Auswechseln der Bleirohre in der Hausinstallation. Auf jeden Fall sollte im ersten Schritt die Bleileitung vom Übergabepunkt bis zur Küche so schnell als möglich ausgewechselt werden. Eine Auswechslung der Hausanschlussleitung aus Blei wird durch den ZV W/A Orla veranlasst und durchgeführt. Wasser für die Zubereitung von Speisen und Getränken sollte grundsätzlich nicht in Rohren aus Blei gestanden haben. In vielen Fällen genügt es, das Wasser ablaufen zu lassen. In einigen Fällen (besonders in großen Mietshäusern mit Bleileitungen oder überlangen Hausanschlussleitungen aus Blei) ist diese Maßnahme jedoch nicht geeignet. Im Zweifelsfall wird für die Ernährung von Säuglingen und Kindern bis zu 6 Jahren eine anderweitige Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt empfohlen.

Neue Rechtslage: Ab 1. Januar 2003 trat die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Danach wird der zulässige Höchstwert für Blei im Trinkwasser zum 1. Dezember 2003 und in einem weiteren Schritt zum 1. Dezember 2013 deutlich gesenkt. Ziel ist es, die Verbraucher besser vor einer gesundheitsschädlichen Aufnahme von Blei mit dem Trinkwasser zu schützen.

Nachstehend weitere Veröffentlichungen zum Thema „Bleirohre in der Hausinstallation“:

Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
» Informationen für Haus- und Wohnungseigentümer in Thüringen (PDF)
» Thüringer Untersuchungsprogramm (PDF)
 

Umweltbundesamt
» Wie erkenne ich Bleirohr – was ist zu tun? (PDF)


Ihr zuständiges Gesundheitsamt:
Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Amtsärztlicher Dienst
Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz
Telefon: 03663 / 488-0