Gebührensplittung Schmutz- und Regenwasser (Niederschlagswassergebühr)

Es gibt zwei Entwässerungssysteme: das Mischsystem (Ableitung von Schmutz- und Regenwasser in einem gemeinsamen Kanal) und das Trennsystem (Ableitung in getrennten Kanälen). Regenwasser fällt im Vergleich zu Schmutzwasser unregelmäßig, jedoch meist in wesentlich größeren Mengen an. Deshalb sind Regen- bzw. Mischwasserkanäle deutlich größer als reine Schmutzwasserkanäle. Das Regenwasser verursacht also in beiden Systemen nicht unwesentliche Kosten bei Bau und Unterhaltung der Anlagen.

In der Vergangenheit richtete sich die Abwassergebühr nach dem „Frischwassermaßstab“, das heißt, für 1 m³ Trinkwasser war 1 m³ Abwasser zu bezahlen. Dabei wurde nicht unterschieden, wie viel befestigte Flächen an die Kanalisation angeschlossen waren. Diese Regelung begünstigte Kunden mit geringen Trinkwasserverbräuchen und großen an das öffentliche Kanalnetz angeschlossenen Flächen (z.B. Supermärkte), Kunden mit viel Trinkwasserverbrauch und wenig angeschlossenen Flächen wurden im Umkehrschluss benachteiligt.

Die aktuelle Rechtssprechung hat diese Praxis als ungerecht, nicht akzeptabel und damit nicht zulässig erklärt. Die gesplittete Abwassergebühr wurde zum 1. Januar 2006 eingeführt, um die Kosten verursachergemäß und damit gerechter zu verteilen. Die bisherige Gebühr wurde in einen Schmutz- und einen Regenwasserteil aufgeteilt – die Summe von Schmutz- und Niederschlagswassergebühr entspricht der bisherigen Gebühr. Gebührenpflichtig sind alle bebauten, befestigten und versiegelten Flächen, die in die öffentliche Kanalisation entwässern. Dächer und asphaltierte Flächen leiten Regenwasser vollständig ab und werden mit 100% veranschlagt. Weniger versiegelte Flächen wie Gründächer, auf denen Regenwasser zurückgehalten wird, werden nur zu einem gewissen Prozentsatz herangezogen. Konkret sieht es folgendermaßen aus:

100 % = Dachflächen, Asphalt- und Betonflächen, Pflaster und Platten mit wasserdichten Fugen

50 % = Pflaster und Platten mit kies-/splitt- oder sandgefüllten Fugen, Ökopflaster mit durchgehenden Poren und kies-/splitt- oder sandgefüllten Fugen, Öko-Grün-Dächer, Dachflächen via Regenwasserrückhaltung bzw. -Nutzung mit Notüberlauf (gilt nur für Regenwasserzisternen mit einem Mindestspeichervolumen von 3 m³ pro 100 m² angeschlossener Fläche)

25 % = Rasengittersteine und Rasenfugenpflaster, Schotter- und Kieswege bzw. -flächen

0 % = Garten, Rasen, Wiese, Acker, Weide o. ä.