Einzahlungen und Überweisungen

Es kommt vor, dass bei Kunden, die ihre Einzahlungen per Überweisung mit Hand oder mit Überweisungsautomat bzw. per Einzahlungsbeleg tätigen, die Zahlungen zum Teil nicht auf dem Konto des Zweckverbandes eingehen. Nicht bezahlte, aber bereits fällige Forderungen aus Gebühren werden vom ZweckverbandWasser und Abwasser Orla gemäß ThürVwZVG ( Thüringer Verwaltungs-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz ) gemahnt.

Überprüfungen und Recherchen, zu denen der Zweckverband in diesem Fall allerdings nicht verpflichtet ist, ergeben unterschiedliche Ursachen.

Überweisungen werden nicht ausgeführt, weil in den meisten Fällen die Kontonummer oder die Bankleitzahl der Bank des Zweckverbandes falsch eingetragen ist. Bitte überprüfen Sie Ihre Überweisungen bzw. Einzahlungsbelege dahingehend. Auch die Kontoauszüge sollten überprüft werden, denn die Beträge von nicht ausgeführten Aufträgen werden auf das Kundenkonto zurückgebucht. Den Zweckverband trifft hieran kein Verschulden.

Seltener, aber dennoch schon vorgekommen ist falsches Lesen des automatischen Beleglesers der Bank des Kunden. Den Kunden trifft hier kein Verschulden, wenn die Belege richtig ausgefüllt wurden. Unter Vorlage dieser Belege kann die Mahngebühr erlassen werden.

Wir möchten Sie bitten, nach Ausfüllen der Überweisungen bzw. Einzahlungsbelegen die relevanten Daten wie Kontonummer, Bankleitzahl, Betrag, Währung und Kundennummer auf Richtigkeit zu prüfen. Oftmals ist nur eine Null zu viel oder zu wenig und führt somit dazu, dass der Auftrag nicht ausgeführt wird.

Um weitere Unannehmlichkeiten diesbezüglich zu vermeiden, empfehlen wir das Lastschriftverfahren (Erteilung Einzugsermächtigung) oder auch einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank.