Änderungen

Gebührenschuldner beim Zweckverband ist lt. gültiger » Satzungen (siehe GS-WBS und GS-EWS) immer der im Grundbuch eingetragene Eigentümer. Dieser ist auch verpflichtet, dem Zweckverband alle maßgeblichen Änderungen schriftlich mitzuteilen.

Für die Ummeldung bei einem Hausverkauf oder für die Umschreibung auf einen Erben/Erbengemeinschaft benötigen wir verschiedene Angaben, wie Datum der Ab- bzw. Anmeldung mit Zählerstand, Angaben zur weiteren Nutzung einschließlich Unterschriften. Hierfür ist das Formular » Ummeldung bei Eigentumswechsel auszufüllen und zusammen mit einem Grundbuchauszug im Zweckverband einzureichen.
Liegt ein aktueller Grundbuchauszug noch nicht vor, kann als Nachweis auch ein Testament, ein Erbschein oder der Auszug aus einem Notarvertrag (wichtig sind hier Name und Anschrift, die Angabe des betreffenden Grundstücks sowie die Unterschriften der Vertragspartner) beigefügt werden.

Handelt es sich bei der Ummeldung nur um eine Vertragsumschreibung (z. B. auf einen Erben) ist bei Endabrechnung „nein“ anzukreuzen. Soll eine vorliegende Kontoverbindung geändert werden, ist ein neues » SEPA-Lastschrift-Mandat einzureichen.

Bei Umschreibung auf einen Verwalter oder bei einem Verwalterwechsel ist der Ummeldung eine entsprechende Vollmacht beizufügen. Bei einer Ummeldung ohne Endabrechnung wird nur die Anschrift geändert, mit Endabrechnung ist der aktuelle Zählerstand anzugeben. Zum genannten Termin erfolgt dann eine sogenannte Zwischenabrechnung und der Verwalter erhält einen neuen Vorauszahlungsbescheid.

Bitte beachten! Nur mit Vorlage der vollständigen Unterlagen kann eine Ummeldung bearbeitet und der Vertrag entsprechend beendet bzw. umgeschrieben werden.