Der Zweckverband Wasser und Abwasser Orla hat die Vollstreckungszuständigkeit ab dem 01.05.2024 auf die Kreiskasse des Saale-Orla-Kreises Ăźbertragen. (VerĂśffentlichung im ThĂźringer Staatsanzeiger Nr. 21/2024 vom 21.05.2024 – Ăffentlicher Teil)
Der Zweckverband Wasser und Abwasser Orla hat die Vollstreckungszuständigkeit ab dem 01.05.2024 auf die Kreiskasse des Saale-Orla-Kreises Ăźbertragen. (VerĂśffentlichung im ThĂźringer Staatsanzeiger Nr. 21/2024 vom 21.05.2024 – Ăffentlicher Teil)