Vollstreckungszuständigkeit

Der Zweckverband Wasser und Abwasser Orla hat die Vollstreckungszuständigkeit ab dem 01.05.2024 auf die Kreiskasse des Saale-Orla-Kreises übertragen. (Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 21/2024 vom 21.05.2024 – Öffentlicher Teil)