Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Behandlung von häuslichem Abwasser. Sie sind für einen täglichen Abwasseranfall von nicht mehr als 8 m³ und nicht mehr als 50 Einwohnerwerten bemessen. Aktueller Stand der Technik sind vollbiologische Kleinkläranlagen (siehe Foto rechts).
Im Verbandsgebiet werden bereits 2.724 Einwohner über vollbiologische Grundstückskläranlagen entsorgt. Die Anlagen für 5.944 Einwohner entsprechen noch nicht dem Stand der Technik und sind daher innerhalb angemessener Fristen an diesen anzupassen, entweder über eine entsprechende Nachrüstung oder den Bau einer vollbiologischen Grundstückskläranlage. Dies betrifft aber nur die Grundstücke in den unten genannten Orten, die lt. gültigem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden.
Im Jahr 2011 begann der Zweckverband, alle Grundstückskläranlagen im Verbandsgebiet zu kontrollieren und Grundstückseigentümer zur Reparatur oder auch zur Neuerrichtung aufzufordern.
» Bilder von Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet
Für den Ersatzneubau oder Nachrüstung von Kleinkläranlagen auf den Stand der Technik wurde durch das Land Thüringen ein Förderprogramm aufgelegt, welches bereits mehrmals verlängert wurde.
Die Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 29. Juli 2024 tritt am 01.01.2024 in Kraft und ist bis zum 31.12.2026 gültig. Damit fördert der Freistaat Thüringen über die Thüringer Aufbaubank den Ersatzneubau sowie die Nachrüstung auf vollbiologische Kleinkläranlagen entsprechend dem Stand der Technik.
Voraussetzung:
Die Kleinkläranlage wird auf einem Grundstück errichtet, das nach dem Abwasserbeseitigungskonzept des Aufgabenträgers dauerhaft nicht an eine kommunale Abwasserbehandlungsanlage angeschlossen wird.
Nicht förderfähig ist die abwassertechnische Ersterschließung von Grundstücken sowie die abwassertechnische Erschließung von Kleingärten, Wochenend- und Bungalowsiedlungen o. ä.
Der Zuschuss beträgt:
für Ersatzneubau: 3.000 EUR für bis zu 4 Einwohnern (EW) + 300 EUR je weiterem EW
für Nachrüstung: 1.500 EUR für bis zu 4 Einwohnern (EW) + 150 EUR je weiterem EW
Antragstellung und Beratung:
Der Förderantrag ist über den Zweckverband Wasser und Abwasser Orla zu stellen. Die Formulare einschließlich der dazugehörigen Anlagen erhalten Sie vor Ort oder bei der Aufbaubank, siehe nachfolgenden Link.
Hinweis: Bei direkter Einleitung des Abwassers aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer oder Versickerung muss der Bauherr über eine wasserrechtliche Erlaubnis verfügen bzw. diese beim Landratsamt Saale-Orla-Kreis beantragen.
Hier geht es direkt zum Antrag sowie weiteren Informationen zur Förderung von Kleinkläranlagen (KKA) im Freistaat Thüringen:
Thüringer Aufbaubank – Förderung Kleinkläranlagen
Wichtig!
Mit dem Vorhaben darf erst nach Bestätigung der Förderung durch die Aufbaubank begonnen werden.
Als Vorhabensbeginn gilt der Zeitpunkt der Auftragsvergabe.
Förderfähig sind folgende Orte:
Alsmannsdorf, Bahren, Brandenstein, Breitenhain, Bucha, Burkersdorf, Daumitsch, Döblitz, Dreba, Geheege, Geroda,
Gertewitz, Grobengereuth, Hasla, Heroldshof, Kalte Schenke, Keila, Kleina, Kopitzsch, Köthnitz, Krobitz, Laskau,
Lausnitz, Linda, Meilitz, Miesitz, Moxa, Oberoppurg, Ottmannsdorf, Porstendorf, Posen, Quaschwitz, Rosendorf,
Schmieritz, Schmorda, Schönborn, Schweinitz, Seisla, Solkwitz, Stanau, Steinbrücken, Strößwitz, Tömmelsdorf,
Traun, Weltwitz, Wittchenstein, Wöhlsdorf, Wüstenwetzdorf, Zwackau und
die außerhalb geschlossener Bebauung liegenden Wohnpunkte.
Die Grundstückseigentümer der o. g. Orte sind verpflichtet, Kleinkläranlagen zur Behandlung häuslichen Abwassers nach dem Stand der Technik zu errichten. Ziel ist es, die Gewässer zu schützen und durch die Umsetzung des § 57 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) den Anteil der dem Stand der Technik entsprechenden Kleinkläranlagen zu erhöhen und somit die Abwasserreinigung zu verbessern.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Förderung, wir beraten Sie gern. » Kontakt
» Förderinfos als Druckversion zusammengefasst (PDF)
Wartung von vollbiologischen Kleinkläranlagen:
Der Zweckverband ist ein durch den DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen zertifiziertes Unternehmen, das die notwendigen Wartungen der vollbiologischen Kleinkläranlagen durchführen darf. Für weitere Informationen bzw. für den Abschluss eines Wartungsvertrages kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
Weitere Informationen zu Kleinkläranlagen
» Steuerermäßigung bei Sanierung und Betrieb privater Grundstückskläranlagen (PDF)
(Informationsbrief des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt)
» https://www.klaeranlagen-vergleich.de/
(Informationsplattform (Ratgeber) für Betreiber von Kleinkläranlagen)