In diesem Bereich finden Sie Antworten auf wichtige Fragen.
Die Texte sind in leichter Sprache geschrieben.
So können Sie alles besser verstehen.
Zum Beispiel:
- Was muss ich tun, wenn ich ein Haus verkaufe?
- Wer muss Gebühren zahlen?
- Was passiert bei einem Verwalterwechsel?
Wenn Sie trotzdem etwas nicht verstehen, helfen wir Ihnen gern weiter.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Allgemein
Was ist der Unterschied zwischen einer Gebühr und einem Beitrag?
Was ist eine „Gebühr?“
Eine Gebühr zahlen Sie, wenn Sie eine bestimmte Leistung bekommen.
Beispiel:
Sie lassen Ihr Abwasser reinigen oder bekommen Trinkwasser aus dem Wasserhahn.
Dafür zahlen Sie eine Gebühr, weil Sie diese Leistung direkt nutzen.
Sie bekommen etwas – und zahlen dafür.
Was ist ein „Beitrag“?
Ein Beitrag ist Geld, das Sie zahlen, damit eine Leistung möglich wird – auch wenn Sie diese gerade nicht nutzen.
Beispiel:
In deiner Straße wird ein neuer Abwasseranschluss an die Zentrale Kläranlage gebaut.
Alle Anwohner zahlen einen Beitrag, damit das gebaut werden kann – auch wenn sie den Abwasseranschluss noch nicht nutzen.
Sie zahlen mit, damit etwas gebaut oder bereitgestellt wird.
Kurz gesagt:
| Begriff | Wann zahlen Sie? | Wofür genau? |
|---|---|---|
| Gebühr | Wenn Sie eine Leistung nutzen | Für die tatsächliche Nutzung |
| Beitrag | Wenn etwas gebaut oder bereitgestellt wird | Für die Möglichkeit der Nutzung |
Gebühren
Was muss ich tun, wenn ich ein Haus verkaufe, wenn mehrere Personen das Haus geerbt haben, wenn es einen neuen Verwalter gibt oder wenn sich etwas anderes ändert?
Wer muss Gebühren zahlen?
Die Person, die im Grundbuch steht, muss Gebühren an den Zweckverband zahlen.
Diese Person muss dem Zweckverband auch mitteilen, wenn sich etwas ändert – zum Beispiel bei einem Verkauf oder bei einem Erbe.
Was tun bei einem Hausverkauf oder Erbe?
Wenn das Haus verkauft wird oder geerbt wurde, brauchen wir folgende Informationen:
- Das Datum, wann der alte Eigentümer abgemeldet und der neue angemeldet wird
- Den Zählerstand (Wasserzähler) vom Tag des Verkaufs
- Angaben zur weiteren Nutzung des Hauses
- Unterschriften der beteiligten Personen
Zusätzlich brauchen wir einen Nachweis:
- Einen aktuellen Grundbuchauszug
- ein Testament, einen Erbschein oder einen Auszug aus dem Notarvertrag
⚠️Name, Adresse, Grundstücksangabe und Unterschriften müssen im Notarvertrag enthalten sein
Was tun bei einem Verwalterwechsel?
Wenn ein neuer Verwalter das Haus betreut, brauchen wir:
- Eine Vollmacht für den neuen Verwalter
- Bei einer Änderung ohne Abrechnung wird nur die Adresse geändert
- Bei einer Änderung mit Abrechnung muss der aktuelle Zählerstand angegeben werden
Dann machen wir eine Zwischenabrechnung.
Der Verwalter erhält so einen neuen Vorauszahlungsbescheid.
Weitere Hinweise
- Wenn sich nur der Name im Vertrag ändert (z. B. bei einem Erben), kreuzen Sie bei der Abrechnung „nein“ an.
- Wenn sich die Bankverbindung ändert, füllen Sie bitte ein neues SEPA-Lastschrift-Mandat aus
⬇️ SEPA-Lastschrift-Mandat (PDF) als Einzugsermächtigung im SEPA-Lastschrift-Verfahren
⚠️ Wenn alle Unterlagen vollständig sind, kann die Ummeldung bearbeitet werden. Dann kann der Vertrag geändert oder beendet werden.
Wie sind die Gebühren für Schmutz- und Regenwasser (Niederschlagswasser) aufgeteilt?
Was ist Schmutzwasser?
Schmutzwasser ist Wasser, das im Haushalt oder in Betrieben benutzt wurde.
Zum Beispiel:
- Wasser aus der Toilette
- Wasser vom Duschen oder Baden
- Wasser vom Kochen oder Waschen
Dieses Wasser ist verschmutzt und muss über die Kanalisation gereinigt werden.
Was ist Regenwasser?
Regenwasser ist Wasser, das vom Himmel fällt – also Regen.
Wenn Regen auf Dächer, Straßen oder Höfe fällt, fließt es oft in die Kanalisation.
Auch dieses Wasser muss abgeleitet und gereinigt werden,
besonders wenn es mit Schmutz oder Chemikalien in Berührung kommt.
Welche Arten von Abwasserleitungen gibt es dafür?
Es gibt zwei Arten von Abwasserleitungen:
- Mischsystem: Regenwasser und Schmutzwasser fließen gemeinsam durch einen Kanal.
- Trennsystem: Regenwasser und Schmutzwasser fließen getrennt – in zwei verschiedenen Kanälen.
Regenwasser fällt unregelmäßig, aber oft in großen Mengen.
Deshalb sind die Kanäle für Regenwasser oder Mischwasser größer und teurer als reine Schmutzwasserkanäle.
Wie wurden die Gebühren früher berechnet?
Früher galt:
1 Kubikmeter Trinkwasser = 1 Kubikmeter Abwasser
Es wurde nicht berücksichtigt, wie viel Fläche an die Kanalisation angeschlossen war.
Das war ungerecht:
- Wer wenig Wasser verbraucht, aber große Flächen hat (z. B. Supermärkte), zahlte wenig.
- Wer viel Wasser verbraucht, aber kleine Flächen hat, zahlte mehr.
Was hat sich geändert?
Seit dem 1. Januar 2006 gibt es eine neue Regel:
Die Abwassergebühr ist aufgeteilt in:
- Schmutzwassergebühr (für Wasser aus Haushalt, Toilette usw.)
- Regenwassergebühr (für Wasser von Dächern und befestigten Flächen)
Die Summe beider Gebühren ist ungefähr so hoch wie früher.
Jetzt wird aber gerechter berechnet:
Alle Flächen, von denen Regenwasser in die Kanalisation fließt, sind gebührenpflichtig.
Wie werden die Flächen bewertet?
Je nachdem, wie viel Regenwasser abfließt, gelten unterschiedliche Werte:
- 100 %: Dachflächen, Asphalt, Beton, Pflaster mit festen Fugen
- 50 %: Pflaster mit Sand- oder Kiesfugen, Ökopflaster, Gründächer mit Regenwasserspeicherung
- 25 %: Rasengittersteine, Kies- oder Schotterflächen
- 0 %: Gärten, Wiesen, Felder, Weiden
Was ist „Abwasserabgabe“ und wer muss sie bezahlen?
Wenn ein Haus nicht an die öffentliche Kanalisation oder eine zentrale Kläranlage angeschlossen ist, muss der Eigentümer eine besondere Abgabe zahlen. Diese nennt man Abwasserabgabe.
Wer muss zahlen?
Die Abgabe muss gezahlt werden, wenn:
- das Abwasser nicht in eine öffentliche Kläranlage geleitet wird,
- es keinen Anschluss an den öffentlichen Kanal gibt,
- keine eigene biologische Kleinkläranlage vorhanden ist.
Wer sammelt das Geld?
Die Gemeinde oder ein Zweckverband (eine Gruppe von Gemeinden) sammelt das Geld. Sie müssen es an das Land Thüringen weitergeben. Sie dürfen das Geld nicht für eigene Zwecke behalten.
Wie wird die Abgabe berechnet?
Die Höhe der Abgabe hängt davon ab, wie viele Menschen am 30. Juni des Vorjahres auf dem Grundstück gemeldet waren.
Was hat sich geändert?
Früher konnte der Zweckverband das Geld mit eigenen Investitionen verrechnen. Das heißt: Die Grundstückseigentümer mussten nichts zahlen.
Seit 2006 geht das nicht mehr. Jetzt müssen die Eigentümer die Abgabe selbst zahlen.
Wann muss gezahlt werden?
Die Abgabe entsteht immer am 31. Dezember für das vergangene Jahr.
Es werden auch Vorauszahlungen verlangt – also Teilbeträge, die man schon vorher zahlen muss.
Was muss ich bei einer Überweisung beachten?
Manche Kunden überweisen das Geld per Hand, mit einem Automaten oder mit einem Einzahlungsbeleg.
Dabei kommt es manchmal vor, dass das Geld nicht beim Zweckverband ankommt.
Wenn Gebühren nicht bezahlt wurden, obwohl sie schon fällig sind, schickt der Zweckverband eine Mahnung.
Das steht im Thüringer Gesetz für Verwaltung und Vollstreckung (ThürVwZVG).
Der Zweckverband muss nicht nachforschen, warum das Geld nicht angekommen ist.
Trotzdem wird manchmal geprüft. Dabei zeigt sich:
- Oft ist die Kontonummer oder Bankleitzahl falsch.
Bitte prüfen Sie Ihre Überweisung oder Ihren Einzahlungsbeleg genau.
Auch auf dem Kontoauszug können Sie sehen, ob das Geld zurückgebucht wurde.
Der Zweckverband ist nicht schuld, wenn das Geld nicht ankommt. - Manchmal liest der Belegleser der Bank die Daten falsch.
Wenn der Beleg richtig ausgefüllt wurde, ist der Kunde nicht schuld.
In diesem Fall kann die Mahngebühr erlassen werden – bitte zeigen Sie den Beleg vor.
Was können Sie tun?
Bitte prüfen Sie nach dem Ausfüllen Ihrer Überweisung oder Ihres Einzahlungsbelegs:
- Kontonummer
- Bankleitzahl
- Betrag
- Währung
- Kundennummer
Schon eine Null zu viel oder zu wenig kann dazu führen, dass das Geld nicht überwiesen wird.
Unser Tipp
Damit es keine Probleme gibt, empfehlen wir:
Einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank oder
Ein Lastschriftverfahren (der Zweckverband bucht das Geld ab)
⬇️ SEPA-Lastschrift-Mandat (PDF) als Einzugsermächtigung im SEPA-Lastschrift-Verfahren
Wie kann ich dem Zweckverband erlauben, Geld von meinem Konto abzubuchen?
Wenn Sie dem Zweckverband erlaubt haben, Geld von Ihrem Konto abzubuchen (Einzugsermächtigung), gilt das nur für bestimmte Gebühren:
- Wassergebühren
- Abwassergebühren
- Gebühren für Regenwasser
- Abwasserabgabe
- Fäkalschlammbeseitigung
Diese Gebühren kommen regelmäßig vor.
Andere Kosten – wie zum Beispiel für den Hausanschluss oder für Bauarbeiten – werden nicht automatisch abgebucht.
Diese müssen Sie selbst überweisen.
Was passiert bei Problemen mit der Lastschrift?
Wenn die Bank das Geld nicht abbuchen kann, verlangt sie eine Rücklastgebühr.
Diese Gebühr muss der Kunde zahlen – wenn der Zweckverband nicht schuld ist.
Damit das nicht passiert, bitten wir Sie:
- Informieren Sie uns schriftlich, wenn sich Ihre Bankverbindung ändert.
Zum Beispiel bei einem Kontowechsel oder wenn Sie Ihr Konto schließen.
⚠️ Bitte achten Sie auch darauf, dass genug Geld auf Ihrem Konto ist, wenn die Abbuchung erfolgt.
Wenn das Geld nicht abgebucht werden kann:
- bleibt die Rechnung offen
- es kommt eine Rücklastgebühr dazu
Schauen Sie regelmäßig auf Ihre Kontoauszüge, ob eine Rückbuchung erfolgt ist.
Dann wissen Sie, ob die Zahlung geklappt hat.
Wenn die Abbuchung nicht funktioniert, informiert Sie der Zweckverband schriftlich.
⬇️ SEPA-Lastschrift-Mandat (PDF) als Einzugsermächtigung im SEPA-Lastschrift-Verfahren
Warum muss ich Mahngebühren zahlen? Wann entstehen sie und wer bestimmt, wie hoch sie sind?
Warum bekomme ich eine Mahung?
Der Zweckverband ist eine öffentliche Einrichtung.
Deshalb gilt das Verwaltungsrecht.
Für Mahnungen und das Eintreiben von Geld gilt ein Gesetz:
das Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG).
Was passiert, wenn Sie nicht rechtzeitig zahlen?
Wenn Sie eine Rechnung vom Zweckverband bekommen und nicht rechtzeitig zahlen,
darf der Zweckverband das Geld zwangsweise einfordern.
Das nennt man Vollstreckung.
Aber:
Vorher muss eine Mahnung geschickt werden.
Eine Mahnung reicht aus.
Das ist anders als bei privaten Firmen, die oft mehrere Mahnungen schicken.
Wer bestimmt die Höhe der Mahngebühren?
Die Höhe der Mahngebühren und anderer Kosten (z. B. Säumniszuschläge oder Pfändungskosten)
steht in einer Kostenordnung, die zum Gesetz gehört.
Der Zweckverband darf die Gebühren nicht selbst festlegen – er muss sich an das Gesetz halten.
Was passiert, wenn Mahngebühren nicht bezahlt werden?
Viele Kunden zahlen nach der Mahnung die Rechnung inklusive Mahngebühr.
Einige zahlen aber nur die Rechnung, ohne die Mahngebühr.
Dann muss der Zweckverband weitere Schritte einleiten – das kostet wieder Geld.
Was ist bei einem Widerspruch wichtig?
Sie können gegen einen Bescheid des Zweckverbandes Widerspruch einlegen.
Der Widerspruch stoppt nicht die Zahlungspflicht.
Das Datum zur Zahlungspflicht steht im Bescheid.
Wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben, sprechen Sie bitte vor dem Fälligkeitstag mit dem Zweckverband.
Wir finden eine gemeinsame Lösung.
Gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)?
Nein.
Für Zahlungen an den Zweckverband gilt nicht das BGB,
sondern die Abgabenordnung (AO).
Es erklärt, wie Steuern berechnet, bezahlt und kontrolliert werden – und was Menschen und Behörden dabei beachten müssen
Wie vermeide ich eine Mahnung?
Um eine Mahnung zu vermeiden, empfehlen wir das Lastschriftverfahren.
Dabei wird das Geld automatisch vom Konto abgebucht.
Über die Hälfe unserer Kunden nutzen das schon.
⬇️ SEPA-Lastschrift-Mandat (PDF) als Einzugsermächtigung im SEPA-Lastschrift-Verfahren
⚠️ Wenn Sie nur einmal eine Mahnung bekommen haben und danach eine Einzugsermächtigung erteilen,
erlässt der Zweckverband die Mahngebühr. Das gilt für regelmäßige Gebühren wie Wasser oder Abwasser.
Wie spare ich Wasser und wie spare ich Wasser bei der Gartenbewässerung?
Wie kann ich überhaut Wasser sparen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Wasser zu sparen.
Aber: Am Anfang müssen Sie Geld investieren.
Erst investieren, dann sparen
- Wasser aus dem öffentlichen Netz
→ Sie können einen Abzugszähler einbauen lassen.
→ Dann zahlen Sie keine Schmutzwassergebühr für das Gießwasser. - Wasser aus einem Brunnen
→ Sie nutzen Grundwasser.
→ Auch hier können Sie Gebühren sparen.
⚠️ Nicht immer lohnt sich ein Brunnen oder ein Zähler – es kommt auf Ihren Verbrauch an.
Was ist ein „Abzugszähler“?
Ein Abzugszähler ist ein Wasserzähler, der misst, wie viel Wasser nicht in die Kanalisation fließt.
Sie müssen den Einbau beim Zweckverband beantragen.
Der Zweckverband prüft und genehmigt den Antrag.
Danach kann eine Fachfirma die Entnahmestelle bauen.
Der Zweckverband baut dann einen Wasserzähler ein.
Der Zähler wird alle 6 Jahre ausgetauscht.
Für den Zähler zahlen Sie jedes Jahr eine Grundgebühr.
Beispielrechnung
| Nutzung | ohne Zähler | mit Zähler |
| Trinkwasser (12 m³ × 2,97 €) | 35,64 € | 35,64 € |
| Schmutzwasser (12 m³ × 2,70 €) | 32,40 € | – |
| Zählergebühr | – | 32,00 € |
| Gesamt pro Jahr | 68,04 € | 67,64 € |
Wie prüfe ich meinen Wasserbedarf im Garten?
Prüfen Sie, wie groß Ihr Garten ist (z.B. durch Grundstücksunterlagen).
Lesen Sie den Wasserzähler vor und nach dem Gießen ab.
So können Sie den Verbrauch schätzen.
In regenreichen Jahren brauchen Sie weniger Wasser.
Kann ich einen Brunnen bauen?
Ja, Sie können einen Brunnen bauen.
Ein Brunnen muss vom Landratsamt Saale-Orla-Kreis genehmigt werden.
Der Zweckverband wird daran beteiligt.
Was kostet der Bau eines Brunnens?
Ein Brunnen mit 10 Metern Tiefe kostet etwa 3.000 Euro.
Der Preis hängt vom Boden und der Tiefe ab.
Es können weitere Kosten entstehen, z. B. für eine Pumpe.
Vergleichen Sie die Ihre jährlichen Gebühren mit den Brunnenkosten.
⚠️ Wenn Sie das Brunnenwasser nicht nur für den Garten, sondern auch für andere Zwecke nutzen möchten, müssen Sie beim Zweckverband einen Antrag stellen.
Was muss ich bei der Befüllung eines Schwimmbeckens (Swimmingpool) beachten?
Wie ist der Swimmingpool zu befüllen?
Pools werden meistens mit Trinkwasser aus dem Wasserhahn befüllt.
⚠️ Wer Wasser ohne Zähler entnimmt, begeht Wasserdiebstahl. Das ist verboten und kann bestraft werden.
⚠️ Brunnenwasser sollte nicht verwendet werden. Es kann gesundheitsschädlich sein.
Für die Abwassergebühr zählt die Menge des Trinkwassers, die beim Befüllen verbraucht wird. Diese wird über den Wasserzähler gemessen.
Wie ist der Swimmingpool zu entleeren?
Das Wasser aus dem Pool ist Abwasser.
Es darf nicht einfach im Garten versickern.
Es muss in den öffentlichen Kanal geleitet werden.
Auch wenn keine Chemikalien im Wasser sind, wird es durch das Baden verändert und gilt als Schmutzwasser.
Wenn Chlor oder andere Mittel im Wasser sind, kann das Grundwasser verschmutzt werden.
Das ist verboten und kann bestraft werden.
Welche Gebühren sind zu beachten?
Trinkwassergebühren
Für das Wasser aus dem Trinkwassernetz gelten die aktuellen Gebühren.
Die Menge wird über den Hauptwasserzähler im Haus gemessen.
Abwassergebühren
Die Gebühren werden automatisch in der Jahresabrechnung berücksichtigt.
Das Wasser, das beim Entleeren in den Kanal fließt, wird ebenfalls berechnet.
Auch hier zählt die Menge, die über den Wasserzähler erfasst wurde.
Beiträge
Was ist eine beitragspflichtige Investition und welche plant der Zweckverband?
Was sind beitragspflichtige Investitionen?
Investitionen sind Dinge, für die man Geld ausgibt, damit sie später etwas bringen.
Zum Beispiel: Man baut eine neue Abwasserleitung oder eine neue Kläranlage.
Beitragspflichtig heißt:
Man muss für diese Investitionen Geld an eine bestimmte Stelle zahlen.
Zum Beispiel: Eine Firma baut etwas im Auftrag des Zweckverbandes. Dafür zahlt der Zweckverband Geld an die Baufirma. Diese Kosten werden teilweise an den Eigentümer weiter gegeben.
Das nennt man dann einen Beitrag.
Dafür erhalten Sie einen Beitragsbescheid.
Welche Beitragspflichtigen Investitionen hat der Zweckverband aktuell?
Wenn der Zweckverband Geld für neue Anlagen ausgibt, müssen Grundstückseigentümer manchmal einen Beitrag zahlen.
Die Regeln dafür stehen in der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung (BS-EWS).
Es gilt immer die Satzung, die zu dem Zeitpunkt gültig war, als die Pflicht zur Zahlung entstanden ist.
Die neue Satzung wurde im September 2023 im Amtsblatt Nr. 09 des Saale-Orla-Kreises veröffentlicht.
Investitionsvorhaben 2025/2026
Gemeinde Knau – Errichtung eines Schmutz- und Regenwasserkanals im 2. Bauabschnitt
Der 2. Bauabschnitt betrifft alle Hausnummern der Hopfgasse, des Knauer Rosenwegs sowie der Schulstraße.
Weiterhin sind folgende Hausnummern der Knauer Hauptstraße betroffen: 24, 26, 28, 30, 32, 34 – 51, 53, 55, 57, 59, 61, 63
65, 67, 69, 71, 73, 75, 77, 79, 81, 83, 85 und 87.
Die Maßnahme dient der Vorbereitung zum geplanten Anschluss an die zu errichtende Kläranlage Knau
Gemeinde Knau – Ortsnetz 3. Bauabschnitt Schmutzwasserkanal, Abwasserdruckleitung und Zulauf
Der 3. Bauabschnitt betrifft folgende Grundstücke:
An der Unteren Schule: 1
An der Bahn: 1, 2, 5, Flurstücks-Nummer 902
Am Park: 9, 10
Die Maßnahme dient der Vorbereitung zum geplanten Anschluss an die zu errichtende Kläranlage Knau
Einsicht in Unterlagen
Die Pläne zu den Investitionen liegen beim Zweckverband aus.
Wenn Sie die Pläne anschauen möchten, vereinbaren Sie gerne einen Termin.
Termine Einwohnerversammlung
Die letzte Einwohnerversammlung fand am 11.06.2025 um 18:00 Uhr im Rittergut Knau statt.
Aktuell gibt es keinen Termin für eine neue Einwohnerversammlung.
Stundung oder Ratenzahlung – wie kann ich meinen Beitragsbescheid bezahlen?
Was bedeutet „Stundung“?
- Sie müssen eigentlich jetzt zahlen.
- Sie sagen: „Ich kann gerade nicht zahlen.“
- Sie bekommen mehr Zeit, um später zu zahlen.
- Sie zahlen den ganzen Betrag auf einmal, aber später.
- Sie müssen oft Zinsen zahlen, weil Sie später zahlen.
Beispiel:
Sie bekommen einen Bescheid über 1.000 Euro.
sie sagen: „Ich zahle erst in 6 Monaten.“
Das ist eine Stundung.
Was bedeutet „Ratenzahlung“?
- Sie müssen zahlen, aber nicht alles auf einmal.
- Sie zahlen den Betrag in kleinen Teilen – das nennt man Raten.
- Sie zahlen zum Beispiel jeden Monat, jeden zweiten Monat oder alle drei oder sechs Monate oder jedes Jahr einen Teil.
- Auch hier müssen Sie oft Zinsen zahlen.
Beispiel:
Sie bekommen einen Bescheid über 1.000 Euro.
Sie zahlen 100 Euro pro Monat für 10 Monate.
Das ist eine Ratenzahlung.
Es gibt zwei Möglichkeiten für eine Stundung:
1. Möglichkeit: Ratenzahlung ohne Nachweis (nach § 7b Absatz 1 ThürKAG)
Sie bekommen einen Bescheid und müssen zahlen.
Sie können sagen: „Ich möchte in Raten zahlen.“
Sie müssen nicht beweisen, dass Sie wenig Geld haben.
Sie können den Betrag innerhalb von 5 Jahren zahlen.
Sie müssen Zinsen zahlen. Die Zinsen werden genau berechnet.
Sie bekommen einen Brief, in dem steht:
- Wie viel Sie zahlen müssen.
- Wann Sie zahlen müssen.
- Wie hoch die Zinsen sind.
- Sie können die Raten monatlich oder jährlich zählen.
2. Möglichkeit: Ratenzahlung mit Nachweis (nach § 7b Absatz 2 ThürKAG)
Wenn sich Ihre finanzielle Lage ändert, müssen Sie das sofort melden.
Sie müssen sagen: „Ich kann auch in 5 Jahren nicht zahlen.“
Dann müssen Sie beweisen, dass Sie wenig Geld haben.
Sie bekommen ein Formular, in dem Sie Einnahmen und Ausgaben aufschreiben müssen.
Wenn Sie wenig Geld haben, können Sie den Beitrag innerhalb von 20 Jahren zahlen.
Auch hier müssen Sie Zinsen zahlen.
Sie bekommen einen Brief, in dem steht:
- Wie viel Sie zahlen müssen.
- Wann Sie zahlen müssen.
- Wie hoch die Zinsen sind.
- Was passiert, wenn sich etwas ändert. (z.B. Sie verkaufen das betreffende Grundstück)
Technischer Bereich
Was ist eine Hausanschlussmarke?
Viele Leitungen für Trinkwasser und Abwasser liegen schon sehr lange unter der Erde.
Oft weiß niemand genau, wo sie verlaufen – weder der Grundstücksbesitzer noch der Zweckverband.
Darum sind Markierungsmarken für uns sehr wichtig.
Sie helfen, die Leitungen besser zu finden.
Auch für Sie als Grundstücksbesitzer ist es gut, die Lage Ihrer Leitungen zu kennen.
So können Sie bei Problemen schneller handeln und Schäden vermeiden – zum Beispiel im Keller.
💧 Trinkwasserleitung
Die Trinkwasserleitung beginnt an der Hauptleitung in der Straße.
Dort sieht man oft eine kleine Kappe – das ist der Anschluss.
Wo die Leitung in Ihr Grundstück oder Haus führt, ist von außen nicht sichtbar.
Meist wissen Sie als Besitzer am besten, wo der Anschluss liegt – oft in der Nähe des Wasserzählers.
Bitte bringen Sie dort eine blaue Markierungsmarke an – am Haus, Zaun oder an der Mauer.
🚽 Abwasserleitung
Bei der Abwasserleitung ist es schwieriger.
Man sieht auf der Straße nicht, wo die Leitung in den Hauptkanal führt.
Das erfährt der Zweckverband erst nach einer Untersuchung mit einer Kamera.
Wenn Sie eine grüne Markierungsmarke am Haus oder Grundstück anbringen, hilft uns das sehr.
Dann können wir die Leitung genau einzeichnen und besser planen.
⚠️ Wichtig
Bitte bringen Sie die Markierungsmarken gut sichtbar an.
Sie helfen damit unseren Mitarbeitern und verbessern die Übersicht.
Für Sie entstehen keine Nachteile oder Haftung, auch wenn sich später etwas ändern sollte.
Wasserzähler
Was ist ein Wasserzähler und wo ist er eingebaut?
Was ist ein Wasserzähler?
Ein Wasserzähler misst, wie viel Wasser in einem Haus verbraucht wird.
Zu einer Wasserzähler-Einrichtung gehören:
- der Wasserzähler selbst,
- eine Halterung,
- zwei Absperrventile (damit man das Wasser abstellen kann),
- und Plomben (damit niemand etwas verändert).
Die Wasserleitungen nach dem Wasserzähler gehören dem Eigentümer des Grundstücks.
Wo ist der Wasserzähler eingebaut?
Der Wasserzähler wird meistens eingebaut:
- im Keller,
- im Anschlussraum,
- im Heizungsraum,
- oder in einem Schacht auf dem Grundstück.
Manchmal wird der Wasserzähler bei Umbauten oder Renovierungen zugebaut oder versteckt. Dann kann man ihn nicht mehr gut erreichen – zum Beispiel, wenn er gewechselt werden muss oder bei einem Wasserrohrbruch das Wasser abgestellt werden soll.
Der Zweckverband (das ist die zuständige Stelle) sagt:
Der Eigentümer muss dafür sorgen, dass man jederzeit gut an den Wasserzähler herankommt – auch im Schacht.
Der Eigentümer muss den Wasserzähler vor Schmutz, Abwasser, Grundwasser und Frost schützen.
Was passiert bei Verstößen?
Wenn man sich nicht an die Regeln hält, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Das heißt: Man kann eine Geldstrafe bekommen.
Der Zweckverband darf auch Anweisungen geben, was gemacht werden muss.
Wenn man sich nicht daran hält, kann der Zweckverband Zwangsmaßnahmen einsetzen.
Was ist zu beachten?
Schauen Sie nach, ob der Wasserzähler gut erreichbar ist.
Bauen Sie ihn NICHT selbst um. Wenden Sie sich dazu an den Zweckverband.
Halten Sie ihn sauber und geschützt.
Die Schächte für Wasserzähler gehören zur Anlage des Kunden.
Das heißt: Der Eigentümer muss sie bauen und pflegen.
Was bedeutet Eichung eines Wasserzählers?
Ein Wasserzähler misst, wie viel Wasser Sie verbrauchen.
Damit der Zähler genau misst, wird er geprüft – das nennt man Eichung.
Was bedeutet „Eichung“?
Ein Fachbetrieb oder eine Behörde kontrolliert, ob der Wasserzähler richtig funktioniert.
Es wird geprüft, ob der Zähler genau misst – nicht zu viel und nicht zu wenig.
Wenn alles stimmt, bekommt der Zähler einen Stempel oder eine Plakette.
Damit ist klar: Der Zähler ist geeicht und darf verwendet werden.
Wie lange gilt die Eichung?
- Für Kaltwasserzähler: 6 Jahre
Nach dieser Zeit muss der Zähler ausgetauscht oder neu geprüft werden.
Wer macht die Eichung?
Die Eichung wird von staatlich anerkannten Prüfstellen oder Eichbehörden durchgeführt
Müssen Wasserzähler geprüft werden und kann ein bereits geeichter Wasserzähler geprüft werden?
Wasserzähler müssen geprüft werden
Wenn ein Wasserzähler im Geschäftsbereich benutzt wird, muss er geprüft sein.
Diese Prüfung nennt man Eichung.
Sie schützt die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Ein geprüfter Wasserzähler darf 6 Jahre lang benutzt werden.
Nach 6 Jahren wird der Zähler kostenlos vom Wasserunternehmen ausgetauscht.
Kann ich eine Prüfung beantragen?
Man kann eine Befundprüfung beantragen.
Dabei wird geprüft, ob der Wasserzähler richtig misst.
Die Prüfung zeigt, ob der Zähler die Regeln des Eichgesetzes einhält.
Wann wird geprüft?
Eine Befundprüfung wird gemacht, wenn jemand denkt:
„Der Wasserzähler zeigt falsche Werte.“
Die Prüfung macht eine staatlich anerkannte Prüfstelle.
Sie hält sich dabei an bestimmte technische Regeln.
Die wichtigste Regel heißt Richtlinie W 19.
Die Richtlinie W 19 beschreibt, wie Wasserzähler geprüft werden sollen.
Sie sorgt dafür, dass die Prüfung nach festen technischen Regeln abläuft und die Ergebnisse zuverlässig sind.
Wer die Prüfung beantragt, darf dabei sein.
Was wird geprüft?
Es gibt drei Prüfungen:
- Äußere Prüfung (Zähler ist noch geschlossen):
- Ist das Glas kaputt?
- Ist das Gehäuse beschädigt?
- Ist die Plombe oder Eichmarke beschädigt?
- Welche Nummer und welcher Stand hat der Zähler?
- Messprüfung:
- Wird nach den Regeln für die Eichung gemacht.
- Innere Prüfung (Zähler wird geöffnet):
- Ist der Zähler verschmutzt?
- Gibt es Schäden an den Teilen im Inneren?
- Funktioniert das Zählwerk richtig?
Was passiert nach der Prüfung?
Alle Ergebnisse kommen in ein Prüfprotokoll.
Der Antragsteller bekommt dieses Protokoll.
Der geprüfte Zähler wird beim Zweckverband gelagert.
Er darf nicht wieder eingebaut werden.
Das ist wichtig, falls es später zu einem Streit vor Gericht kommt.
Wer bezahlt die Prüfung?
- Wenn der Zähler richtig misst, bezahlt der Antragsteller.
- Wenn der Zähler falsch misst, bezahlt der Zweckverband.
Im Prüfprotokoll steht, wie groß die erlaubten Abweichungen sind.
Wer tauscht den Zähler aus?
Der Wasserzähler wird vom Zweckverband oder einer beauftragten Firma ausgebaut.
⚠️ Wenn der Zähler von außen beschädigt ist, kann der Zweckverband auch ohne Prüfung Geld zurückfordern.
Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?
Wasserbenutzungssatzung des Zweckverbandes Orla
Der Zweckverband sorgt dafür, dass alle Häuser in seinem Gebiet mit sauberem Wasser versorgt werden.
Wer ein Grundstück hat, muss es an das öffentliche Wasser anschließen und darf das Wasser nur aus dieser Leitung benutzen – außer es gibt einen guten Grund für eine Ausnahme.
Eichordnung und Eichgesetz
Das Eichgesetz sagt: Geräte, die etwas messen – wie Waagen oder Wasserzähler – müssen regelmäßig geprüft werden, damit sie richtig messen und die Menschen nicht zu viel bezahlen.
Die Eichordnung erklärt genau, wie diese Prüfungen ablaufen müssen und welche Regeln für die verschiedenen Messgeräte gelten.
AVB WasserV (Regeln für die Wasserversorgung)
Die AVB WasserV regelt, wie Menschen in Deutschland Wasser bekommen – zum Beispiel über Verträge mit dem Wasserunternehmen.
Sie erklärt, was beim Anschluss, bei der Nutzung, bei Störungen und bei der Bezahlung wichtig ist – damit alles fair und sicher abläuft.