Trinkwasserförderung

Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Orla
zur Förderung ausgewählter Vorhaben einer privaten bzw. öffentlichen Trinkwasserversorgung sowie von Anlagen zum Erstanschluss an die Fernwasserversorgung im Freistaat Thüringen (Förderrichtlinie Trinkwasserinfrastruktur ländlicher Raum)


Der Zweckverband gibt hiermit bekannt, dass mit Wirkung vom 01.01.2023 seitens des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz Anlagen und Vorhaben der Trinkwasserversorgung durch die Thüringer Aufbaubank gefördert werden können.

Förderfähige private Vorhaben sind gemäß Pkt. 2.a) der o. g. Förderrichtlinie Brunnen, Aufbereitungsanlagen, Leitungen für einzelne oder mehrere (zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Förderrichtlinie) zur dauerhaften Wohnnutzung genutzte Grundstücke im Außenbereich nach § 35 BauGB, für die der kommunale Aufgabenträger der Wasserversorgung nicht versorgungspflichtig ist, sowie die Kosten einer Beratung für den Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten.

Dabei können die Zuwendungsempfänger private Bauherren (Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte) sowie Zusammenschlüsse von diesen sein, soweit diese nicht durch kommunale Aufgabenträger mit Trinkwasser versorgt werden.

Die erforderlichen Fördermittelanträge sind bei der Thüringer Aufbaubank für das laufende Jahr bis spätestens 30. September des jeweiligen Jahres einzureichen.

Auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank werden unter

» https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Trinkwasserfoerderung

die Antragsformulare sowie der vollständige Text der Förderrichtlinie bereitgestellt.

Die Förderrichtlinie tritt am 31.12.2025 außer Kraft.


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