Hinweise zur Fäkalschlammentsorgung

Werte Kundinnen, werte Kunden,

der Zweckverband Wasser und Abwasser Orla organisiert die Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung in seinen Mitgliedsgemeinden. Zu den Aufgaben der Abwasser­behandlung zählt auch die regelmäßige Entsorgung von Fäkalschlamm aus den Klein­kläranlagen und Gruben auf den Grundstücken.

Kleinkläranlagen gibt es überall dort, wo häusliches Abwasser nicht in einer zentralen Kläranlage aufbereitet wird, also vorwiegend im ländlichen Raum und in entwässerungsseitig nicht voll erschlossenen Randbereichen der Städte. In unserem Verband gibt es gegenwärtig etwa 3.450 Kleinkläranlagen/Gruben bzw. 10.200 Kunden, deren Abwässer so gereinigt wer­den.

Die Reinigungsleistung von Kleinkläranlagen ist ganz wesentlich von zwei Faktoren abhängig:

  • Bauart, Volumen und Geometrie,
  • regelmäßige Fäkalschlammräumung

Anwendung, Bemessung, Ausführung, Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen regelt die DIN 4261. In unserem Verbandsgebiet gibt es überwiegend vor 1990 errichtete 3-Kammer-Ausfaulgruben, die im wesentlichen Kleinkläranlagen nach DIN 4261-Teil 1 entsprechen.

Das Mindestgesamtvolumen für Kleinkläranlagen beträgt nach DIN 4261-Teil 1 unabhängig von der Anzahl der angeschlossenen Einwohner 6 m³. Das Regelwerk rechnet mit einem spe­zifischen Nutzvolumen von 1,5 m³ pro Einwohner. (Für die vor 1990 errichteten Anlagen nach TGL 7762 galt 1,0 m³ pro Einwohner, jedoch mindestens ein Gesamtvolumen von 4,0 m³.)

Die ohnehin gegenüber vollbiologischen Kleinkläranlagen geringere Reinigungsleistung von 3-Kammer-Ausfaulgruben reduziert sich noch einmal deutlich, wenn der anfallende Fäkalschlamm nicht regelmäßig entsorgt wird. In diesem Fall können Feststoffe nicht mehr ausreichend zurückgehalten werden und gelangen über die Kanäle in die Gewässer. DIN 4261 schreibt eine Fäkalschlammentsorgung pro Jahr vor, auch die nach TGL errichteten Anlagen  sind lt. dieser Verordnung regelmäßig in diesem Turnus zu entsorgen. Bei einer jährlichen Räumung wird nur der Fäkalschlamm aus der Kleinkläranlage entsorgt, die Kleinkläranlagen werden also in der Regel nicht vollständig entleert. Die zu entsorgende Menge schwankt und ist von ver­schiedenen Faktoren abhängig. Faustwert: 1 m³ pro Einwohner und Jahr, diese Menge erhöht sich bei längeren Entsorgungsintervallen entsprechend. Fäkalschlamm ist von seiner Konsistenz meist wesentlich flüssiger als das was wir landläufig unter „Schlamm“ verstehen.

Eine geordnete Fäkalschlammentsorgung und die damit einher gehende gesicherte Reinigungsleistung der Kleinkläranlagen hat also direkte Auswirkung auf die Qualität unserer Ge­wässer und dient so dem Wohl der Allgemeinheit. Die Abwassereinleitstellen in unserem Ver­­bandsgebiet werden regelmäßig durch das TLUBN (Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz) auf Einhaltung der zulässigen Schadstoffkonzentrationen untersucht. Grenzwertüberschreitungen sind teuer. Ferner sind wir verpflichtet, der Behörde jährlich die ordnungsgemäße Entsorgung von Fäkal­­schlamm in unserem Verbandsgebiet zu erklären.

Aus den genannten Gründen ist es erforderlich, dass die Fäkalschlammentsorgung „in einer Hand“ bleibt, also nur von einem Unternehmen durchgeführt wird. Wir schreiben diese Leistungen regelmäßig aus, an diesem Wettbewerb kann sich jedes Fachunternehmen beteiligen. Gegenwärtig arbeitet folgendes Unternehmen in unserem Auftrag:

Kanalservice Haun GmbH
07318 Saalfeld, An der Heide 24
Telefon   03671 – 51 74 34

Die Fäkalschlammentsorgung darf nur durch dieses Unternehmen erfolgen!

Der entsorgte Fäkalschlamm muss schadlos beseitigt werden. Er wird zu unserer Kläranlage Pößneck transportiert und hier in den Abwasserreinigungskreislauf eingebracht. Dabei entsteht im wesentlichen gereinigtes Abwasser und Klärschlamm. Beide Stoffströme werden kontinuierlich auf Einhaltung der zulässigen Schadstoffkonzentrationen untersucht. Das gereinigte Abwasser gelangt in die Orla, der Klärschlamm wird von einem Drittunternehmen zu Kompost verarbeitet, der in der Rekultivierung zum Einsatz kommt.

Stichwort landwirtschaftliche Entsorgung: In der Vergangenheit wurden neben Gülle und Jauche hier und da auch Fäkalschlamm, Fäkalien und Fäkalabwässer auf gärtnerische oder landwirtschaftliche Nutzflächen ausgebracht. Die heutige Gesetzgebung gestattet dies nicht mehr bzw. ist sehr kompliziert und kostspielig. Abwässer aus abflusslosen Gruben dürfen grundsätzlich nicht ausgebracht werden. Grundlage zum Ausbringen von Fäkalschlamm wären positive Bescheide durch das Landwirtschaftsamt Zeulenroda und unseren Zweckverband. Im Einzugsbereich des Landwirtschaftsamtes Zeulenroda, der weit über das Territorium unseres Verbandes hinausgeht, gibt es gegenwärtig keinen gültigen Bescheid in dieser Hinsicht. Somit ist auch in unserem Verbandsgebiet gegenwärtig niemand berechtigt, Fäkalschlamm gärtnerisch oder landwirtschaftlich auszubringen.

Die Entsorgung von Fäkalschlamm ist in unserer gültigen Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) geregelt. Die Nichtentleerung einer Grundstücks­kläranlage im Rahmen der Touren ist eine Ordnungs­widrigkeit nach Entwässerungssatzung (EWS) und kann ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen.

Weitere Fragen beantwortet Ihnen gern unser Kundenservice: 03647  46 81 – 0

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